Zweite Nichtigkeitsklage zur Klärung des eichrechtsrelevanten Compleo-Patents EP 2755846B1

Nachdem kurz vor Weihnachten der S.A.F.E. e.V. bereits eine Nichtigkeitsklage zum Compleo-Patent EP 2 532 368 B1 beim Patentgericht München eingereicht hat, wurde am 25.01. auch zum zweiten Patent EP 2755846B1 eine Nichtigkeitsklage zur Klärung der Rechtsbeständigkeit eingereicht. Beide Patente gehören zu einer Patent-Familie, das ein Verfahren beschreibt, das nach den Vorgaben der „Physikalisch Technischen Prüfanstalt des Bundes“ (PTB) zur eichrechtskonformen Zertifizierung von Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer Transparenzsoftware vorgesehen und seit Jahren gängige Praxis ist. Die Compleo Charging Solutions AG hatte im Sommer 2022 angekündigt, die beiden Patente zu kommerzialisieren. „Die nun eingereichte zweite Klage ist nur die schlüssige Konsequenz aus dem Beschluss unserer Mitglieder, für endgültige Klärung der Rechtssicherheit zu sorgen“, kommentierte der erste Vorsitzende des S.A.F.E. e.V. Hauke Hinrichs.
Umgehungslösung in den Startlöchern
Weitere Fortschritte gibt es bei einer vom S.A.F.E. e.V. entwickelten Lösung, die laut patentanwaltlicher Aussage die oben benannten Patente nicht verletzen sollte. „Unsere Entwicklungen sind so weit vorangeschritten, dass wir die neue Lösung der PTB bis Ende des Monats zur Zertifizierung der weiterentwickelten Transparenzsoftware zugesendet haben. Wir erwarten ein Ergebnis der Prüfung noch im ersten Quartal 2023“, so Hauke Hinrichs. Sobald die Zertifizierung der Transparenzsoftware vorliegt, können Hardwarehersteller mit der neuen Lösung ihrerseits in die Zertifizierung gehen. Zähler- und Hardwareherstellern, die im S.A.F.E. e.V. Mitglied sind, wird eine Referenzimplementierung bereitgestellt.